Was regelt die BaFin-Richtlinie für nachhaltige Investmentvermögen?

Was regelt die BaFin-Richtlinie für nachhaltige Investmentvermögen? Die BaFin hat eine Richtlinie für nachhaltige Investmentvermögen als Entwurf erarbeitet. Da es laut BaFin weder auf europäischer noch auf nationaler Ebene aktuell Regelungen dazu gibt, wann sich ein Investmentvermögen im Namen als nachhaltig bezeichnen oder als explizit nachhaltig vertrieben werden darf, besteht die erhöhte Gefahr eines sogenannten Greenwashing.

Bei Greenwashing werden dem Anleger vermeintlich nachhaltige Investmentvermögen angeboten, deren Zusammensetzung Nachhaltigkeitsgesichtspunkten jedoch gar nicht oder nur in einem geringen Umfang Rechnung trägt.

 

Was regelt die BaFin-Richtlinie für nachhaltige Investmentvermögen?

 

Was regelt die BaFin-Richtlinie für nachhaltige Investmentvermögen?

Von folgenden Befugnissen macht die BaFin im Hinblick auf nachhaltige Investmentvermögen nunmehr Gebrauch:

  • Gemäß § 5 Abs. 6 Satz 1 Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB) hat die BaFin die Einhaltung der im KAGB enthaltenen Verbote und Gebote zu überwachen und ist berechtigt, hierzu entsprechende Anordnungen zu treffen.
  • Anlagebedingungen von inländischen Investmentvermögen unterliegen gemäß § 163 Abs. 1 Satz 1 KAGB einer Genehmigungspflicht durch die BaFin.
  • Die Bezeichnung eines Investmentvermögens darf nach § 4 Abs. 1 KAGB nicht irreführen.
  • Durch § 4 Abs. 2 KAGB wird die BaFin schließlich ermächtigt, über Richtlinien für den Regelfall festzulegen, welcher Fondskategorie das Investmentvermögen nach den Anlagebedingungen entspricht.
  • Artikel 4 Abs. 1 Verordnung (EU) 2019/1156 sieht zudem unter anderem vor, dass die in Marketing-Anzeigen des Fonds enthaltenen Informationen nicht irreführend sein dürfen.

 

Nachhaltiges Investmentvermögen: Überwachung durch die BaFin

Die BaFin Richtlinien enthält Vorgaben an die Ausgestaltung von Anlagebedingungen inländischer Publikumsinvestmentvermögen, die im Namen einen Nachhaltigkeitsbezug, z.B. „ESG“; „nachhaltig/sustainable“ oder „grün/green“ aufweisen oder als explizit nachhaltig vertrieben werden.

 

#1 Nachhaltiges Investmentvermögen aufgrund einer Mindestinvestitionsquote von 75%

Die Bezeichnung als nachhaltiges Investmentvermögen bzw. ein entsprechender Vertrieb als solches kann nach dem Richtlinien-Entwurf über eine Investition in nachhaltige Vermögensgegenstände gerechtfertigt werden.

Die Richtlinie verlangt hier eine in die Anlagebedingungen aufzunehmende Mindestinvestitionsquote von 75 %.

Zusätzlich muss durch bestimmte Mindestausschlüsse gewährleistet werden, dass laut BaFin Richtlinie ein wesentlicher Beitrag zur Verwirklichung einzelner oder mehrerer Umwelt- oder Sozialziele geleistet wird. Dabei darf es nicht zu einer erheblichen Beeinträchtigung von Umwelt- oder Sozialzielen kommen und bestimmte Governance-Aspekte müssen Berücksichtigung finden.

 

#2 Nachhaltiges Investmentvermögen aufgrund einer nachhaltigen Anlagestrategie

Neben einer Investition in nachhaltige Vermögensgegenstände kann eine Nachhaltigkeit des Investmentvermögens im Sinne der BaFin Richtlinie auch durch die Verfolgung einer nachhaltigen Anlagestrategie, z.B. „Best-in-Class-Strategie“ erreicht werden.

Die Ausgestaltung der nachhaltigen Anlagestrategie ist in den Anlagebedingungen näher darzustellen. Zudem ist über Höchstgrenzen sicherzustellen, dass bestimmte Umwelt- und Sozialziele nicht erheblich beeinträchtigt sowie bestimmte Governance-Aspekte berücksichtigt werden.

 

#3 Nachbildung eines nachhaltigen Index

Sofern laut den Anlagebedingungen ein nachhaltiger Index im Rahmen einer passiven Anlagestrategie nachgebildet wird, sind nähere Ausführungen zum Nachhaltigkeitscharakter dieses Index laut BaFin erforderlich.

Über Höchstgrenzen ist laut BaFin Richtlinie sicherzustellen, dass bestimmte Umwelt- und Sozialziele nicht erheblich beeinträchtigt sowie bestimmte Governance-Aspekte berücksichtigt werden.

 

Nachhaltiges Investmentvermögen: Regelungen auf internationaler und nationaler Ebene

Die Vorgaben des Richtlinien-Entwurfs gelten unabhängig von den nachhaltigkeitsbezogenen Offenlegungspflichten, die sich aus der Verordnung (EU) 2019/2088 („SFDR“) sowie aus der Verordnung (EU) 2020/852 („Taxonomie-VO“) ergeben.

Die SFDR sowie die Taxonomie-VO regeln, welche Offenlegungspflichten eine Kapitalverwaltungsgesellschaft auf Produktebene zu berücksichtigen hat, wenn mit einem Investmentvermögen unter anderem ökologische oder soziale Merkmale beworben werden oder nachhaltige Investitionen angestrebt werden.

Die EU Verordnungen treffen jedoch keine Aussage darüber, wie die Anlagebedingungen eines Investmentvermögens ausgestaltet sein müssen, wenn dieses im Namen oder im Vertrieb als explizit nachhaltig bezeichnet wird. Hier setzt die BaFin-Richtlinie an, um eine Irreführung der Anleger durch ein Greenwashing zu verhindern.

Zusätzlich zu den Offenlegungspflichten hat die Europäische Kommission am 21.04.2021 Änderungen der Delegierten Verordnung (EU) 2017/565 veröffentlicht. Nach deren Inkrafttreten sollen im Rahmen des Beratungsprozesses auch sogenannte Nachhaltigkeitspräferenzen des Kunden erfragt und damit festgestellt werden, ob bzw. in welchem Umfang eines oder mehrere der zukünftig in Art. 2 Abs. 7 a) – c) der Delegierten Verordnung (EU) 2017/565 genannten Finanzinstrumente in der Anlage des Kunden integriert werden sollen.

Der Kunde hat hierbei unter anderem die Möglichkeit, einen Mindestanteil nachhaltiger Anlagen festzulegen.

Die BaFin Richtlinie enthält zur Abfrage der beim Anleger bestehenden Nachhaltigkeitspräferenzen keine Vorgaben. Vielmehr werden durch die Richtlinie lediglich Mindestanforderungen an nachhaltige Investmentvermögen als einen Teilbereich von Finanzinstrumenten aufgestellt. Diese können dem Kunden entsprechend der von ihm im Einzelfall geäußerten Nachhaltigkeitspräferenz angeboten werden.

 

EU-Ecolabel für Finanzprodukte

Die EU-Kommission beabsichtigt, das geplante EU-Ecolabel für Finanzprodukte dahingehend auszuweiten (Seite 4 und 7 der Communication „Strategy for Financing the Transition to a Sustainable Economy“ der EU-Kommission vom 06.07.2021), dass

  • sowohl ein Label für ESG-Benchmarks geschaffen
  • als auch Mindest-Nachhaltigkeitskriterien für Finanzprodukte festgelegt werden, die ökologische oder soziale Merkmale bewerben.

 

Greenwashing verhindern – Nachhaltiges Investmentvermögen

Die IOSCO hat am 30.06.2021 einen Entwurf der Recommendation on Sustainability-Related Practices, Policies, Procedures and Disclosure in Asset Management veröffentlicht. Darüber hinaus stellen auch andere Aufsichtsbehörden u.a. vor dem Hintergrund der Fondsbezeichnung Mindestanforderungen an die Zusammensetzung des Fonds.

Auf nationaler Ebene ist der Sustainable Finance Beirat der Bundesregierung mit dem Thema Nachhaltigkeit befasst. Dessen Arbeiten schließen etwa das Ampelsystem der deutschen Sustainable Finance-Strategie ein.

 

Seminar Management von Nachhaltigkeitsrisiken: Was regelt die BaFin-Richtlinie für nachhaltige Investmentvermögen?

Kennst du die neuen Compliance-Pflichten für das Nachhaltigkeits-Management? Mit dem Seminar Management von Nachhaltigkeitsrisiken erlernst du folgendes Fachwissen:

  • Management von Nachhaltigkeitsrisiken: Compliance Pflichten sicher umsetzen
  • Risikomanagement: Bewertung und Steuerung von Nachhaltigkeitsrisiken
  • Corporate Social Reponsibility: Pflichten aktiv steuern

Buche das Seminar Management von Nachhaltigkeitsrisiken; bequem und einfach online mit dem Seminarformular online und der Produkt Nr. A24.

 

Zielgruppe für das Seminar Management von Nachhaltigkeitsrisiken

  • Vorstände und Geschäftsführer Finanzunternehmen und Nicht-Finanzunternehmen
  • Nachhaltigkeits-Manager und neu bestellte Nachhaltigkeits-Manager
  • Compliance Officer, Risikomanager und Interne Revision

 

Dein Nutzen mit dem Seminar Management von Nachhaltigkeitsrisiken

  • Management von Nachhaltigkeitsrisiken: Compliance Pflichten sicher umsetzen
  • Risikomanagement: Bewertung und Steuerung von Nachhaltigkeitsrisiken
  • Corporate Social Reponsibility: Pflichten aktiv steuern

 

Programm zum Seminar Management von Nachhaltigkeitsrisiken: Was regelt die BaFin-Richtlinie für nachhaltige Investmentvermögen?

Management von Nachhaltigkeitsrisiken – Compliance Pflichten sicher umsetzen

  • ESG-Risiken: Welche Risiken sind im Risikomanagement zu beachten?
    • Tone at the Top: Risikokultur und Nachhaltigkeit
    • Richtige Bewertung von Nachhaltigkeitsrisiken
    • Verantwortlichkeiten und Vorbildfunktion
  • Neue Anforderungen an die Geschäfts- und Risikostrategie
    • Positivliste: In welche Unternehmen, Branchen und Regionen darf investiert werden?
    • Green Bonds: Eine neue Asset Klasse für Finanzunternehmen
  • CSR-Reporting: Umsetzung der Pflichten §§ 289c, 340a, 341a HGB, DSR 20 und DIN ISO 26000

Die Teilnehmer erhalten mit dem Seminar Management von Nachhaltigkeitsrisiken die S+P Tool Box:

+ S+P Test: Ist dein Management der Nachhaltigkeitsrisiken compliant?

+ Organisations-Handbuch: Management von ESG-Risiken (Umfang ca. 30 Seiten)

 

Risikomanagement: Bewertung und Steuerung von Nachhaltigkeitsrisiken

  • Neue BaFin-Anforderungen an das Management von Nachhaltigkeitsrisiken
  • Risikoanalyse als Basis für das Management von Nachhaltigkeitsrisiken
    • Risikoklassifizierungsverfahren: Beurteilung von Nachhaltigkeitsrisiken
    • Verwendung von ESG-Ratings
    • Stresstests und Szenarioanalysen
  • Durchführung der ESG-Risikoanalyse mit Kennzahlen
  • Nachhaltigkeits-Management: Erstellen des Sollmaßnahmenkatalogs und Ableiten der risikoreduzierenden Maßnahmen

 Die Teilnehmer erhalten mit dem Seminar Management von Nachhaltigkeitsrisiken die S+P Tool Box:

+ S+P Tool Risk Assessment: ESG-Risiken und risikoorientierter Ableitung des Sollmaßnahmenkatalogs

 

Corporate Social Responsibility: Pflichten aktiv steuern

  • Aktive Steuerung von Nachhaltigkeitsrisiken in der Geschäftsorganisation:
    • Neue Aufgaben für die Compliance Funktion
    • Neue Anforderungen an die Qualifikation der Risikocontrolling-Funktion
    • ESG-Risiken im Auslagerungscontrolling sicher managen
    • Bundeslagebild Korruption: Prävention mit Nachhaltigkeits-Management
    • Neue Prüfungsaktivitäten der Internen Revision
  • Effiziente Kommunikation von ESG-Risiken: Verantwortlichkeiten und Schnittstellen für das CSR-Reporting klären
  • Kontrollplan für das Management von ESG-Risiken: Die wichtigsten Überwachungs- und Kontrollhandlungen

Jeder Teilnehmer erhält mit dem Seminar Management von Nachhaltigkeitsrisiken die S+P Tool Box:

+ S+P Check: Überwachung und Dokumentation der Kontrollhandlungen

+ S+P Tool: Kennzahlen für das CSR-Reporting

Buche das Seminar bequem und einfach online mit dem Seminarformular online und der Produkt Nr. A24.

 

Teilnehmer haben auch folgende Seminare Risikomanagement gebucht:

Seminare Risikomanagement und Internes Kontrollsystem

Seminare CSR-Pflichten steuern