<ul class="uk-list"> <li class="el-item"> <div class="uk-grid-small uk-child-width-expand uk-flex-nowrap" uk-grid> <div class="uk-width-auto"><span class="el-image uk-text-primary" uk-icon="icon: plus-circle;"></span></div> <div> <div class="el-content uk-panel"><p><strong>Aktualisierte MaRisk</strong>: Entdecke, wie du die neuesten EBA-Leitlinien und MaRisk 7.0 effektiv in deine Unternehmenspraxis integrierst.</p></div> </div> </div> </li> <li class="el-item"> <div class="uk-grid-small uk-child-width-expand uk-flex-nowrap" uk-grid> <div class="uk-width-auto"><span class="el-image uk-text-primary" uk-icon="icon: plus-circle;"></span></div> <div> <div class="el-content uk-panel"><p><strong>Governance und ESG meistern</strong>: Lerne, eine starke interne Governance zu etablieren und ESG-Risiken proaktiv in dein Risikomanagement einzubinden.</p></div> </div> </div> </li> <li class="el-item"> <div class="uk-grid-small uk-child-width-expand uk-flex-nowrap" uk-grid> <div class="uk-width-auto"><span class="el-image uk-text-primary" uk-icon="icon: plus-circle;"></span></div> <div> <div class="el-content uk-panel"><p><strong>Praxisnahe Lösungen</strong>: Erhalte handfeste Strategien und Werkzeuge, um auf das neue Aufsichtsrecht adäquat zu reagieren.</p></div> </div> </div> </li> </ul>
Sicher im Umgang mit den neuen MaRisk 7.0 Anforderungen? Bleib auf dem neuesten Stand mit dem „MaRisk 7.0 Update“-Seminar von S+P Seminare. Wir rüsten dich mit dem notwendigen Wissen aus, um die neuesten aufsichtsrechtlichen Anforderungen in deinem Finanzinstitut erfolgreich umzusetzen.
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Aktualisierte MaRisk: Entdecke, wie du die neuesten EBA-Leitlinien und MaRisk 7.0 effektiv in deine Unternehmenspraxis integrierst.
Governance und ESG meistern: Lerne, eine starke interne Governance zu etablieren und ESG-Risiken proaktiv in dein Risikomanagement einzubinden.
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09.15 bis 17.00
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EBA-Leitlinien für die Kreditvergabe
Nachhaltigkeitsrisiken (ESG)
Neues Modul BTO 3
Praxisnahes Lernen für deinen Arbeitsalltag: Erfolgreiche Beispiele, sofortige Anwendung.
Case Study 1: Umsetzung der EBA-Leitlinien in einem mittelgroßen Kreditinstitut
Case Study 2: ESG-Risikomanagement in einer nachhaltigkeitsfokussierten Bank
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Haupttreiber der letzten Überarbeitung waren Änderungen der internationalen Regelsetzung. Mit der aktuellen MaRisk-Novelle wurden die Leitlinien der EBA zu notleidenden und gestundeten Risikopositionen (Guidelines on management of non-performing and forborne exposures – NPE Guidelines) sowie zu Auslagerungen (Guidelines on outsourcing arrangements – Outsourcing Guidelines) sowie zum ICT Risk (Guidelines on ICT and Security Risk Management – ICT Guidelines) umgesetzt.
Die NPE Guidelines unterscheiden zwischen notleidenden Krediten (non-performing loans, NPLs) und notleidenden Risikopositionen (non-performing exposures, NPEs). Diese Unterscheidung wird in die MaRisk übernommen:
Neu sind auch die umfassenden Anforderungen zu Forbearance. Dabei umfasst Forbearance jede Art von Zugeständnissen, die Kreditnehmern aufgrund sich abzeichnender oder bereits eingetretener finanzieller Schwierigkeiten gemacht werden. Kreditinstitute sollen solide Forbearance-Prozesse einrichten sowie eine Forbearance-Richtlinie entwickeln.
Darüber hinaus werden Anforderungen zur Erfassung notleidender Risikopositionen (z. B. in robusten IT-Systemen), Wertminderungen und Abschreibungen (z. B. rechtzeitige Erfassung von Wertminderungen) zur Bewertung von Sicherheiten (z. B. Anforderungen an Wertgutachter) sowie zu Rettungserwerben präzisiert und ergänzt.
Ebenso detaillierte Anforderungen wurden aus den Outsourcing Guidelines in Abschnitt AT 9 umgesetzt. Die Änderungen betreffen den gesamten Auslagerungszyklus. So wurden Anforderungen zur Risikoanalyse und zur Bestimmung der Wesentlichkeit, zur Ausgestaltung des Auslagerungsvertrages sowie zur Steuerung und Überwachung der Risiken von Auslagerungsvereinbarungen erweitert und präzisiert. Bei wesentlichen Auslagerungen im Auslagerungsvertrag sollen neben Informations- und Prüfungsrechten auch Zugangsrechte berücksichtigt werden. Um die zentrale Steuerung und Überwachung der Risiken von Auslagerungsvereinbarungen zu bündeln, soll jedes Institut, das Auslagerungen vornimmt, selbst einen zentralen Auslagerungsbeauftragten bestimmen. Das zentrale Auslagerungsmanagement, welches ein Institut abhängig von Art, Umfang und Komplexität der Auslagerungsaktivitäten einzurichten hat, dient der Unterstützung des Auslagerungsbeauftragten. Mit der MaRisk Novelle wurde nunmehr auch die Möglichkeit eingeräumt, ein zentrales Auslagerungsmanagement auf Gruppen- bzw. Verbundebene einzurichten.
Einer der Bereiche, bei dem die Anpassung der MaRisk nun der Aufsichtspraxis der EZB folgt, betrifft die Regelungen zu Datenmanagement, Datenqualität und Aggregation von Risikodaten nach AT 4.3.4 MaRisk. Der zugrunde liegende BCBS 239 Standard richtet sich zwar in erster Linie an systemrelevante Institute, stellt es der zuständigen Aufsicht jedoch ausdrücklich frei, die Anforderungen unter Beachtung des Proportionalitätsprinzips auch an einen erweiterten Institutskreis zu stellen. Diesem Ansatz hat sich die BaFin angeschlossen und erwartet von den bedeutenden Instituten, dass sie ihre Datenqualität an die von der EZB gestellten Anforderungen anpassen.
Für den Erfolg geschult – S+P Seminare MaRisk 7.0
Die neuen MaRisk-Anforderungen können für Banken eine Herausforderung darstellen. Um die Anforderungen zu erfüllen, müssen Banken ihre internen Prozesse und Systeme überarbeiten. Mit den MaRisk 7.0 sollen Regelungslücken und/oder Neuregelungen zu folgenden 5 Themen erfolgen:
EBA-Leitlinien für die Kreditvergabe und -überwachung
Die Aufsicht plant eine zügigere Umsetzung durch eine stärkere Verwendung von Verweisen in den MaRisk auf die EBA-Leitlinien. Dieses Vorgehen soll bei der Umsetzung der EBA-Leitlinien für die Kreditvergabe und -überwachung Anwendung finden.
Nationale Öffnungsklauseln und Erleichterungen sind für kleinere und mittlere Institute bei der Umsetzung der EBA-Leitlinien für die Kreditvergabe und -überwachung geplant. Damit soll dem Grundsatz der Proportionalität Rechnung getragen werden.
Direktinvestitionen in Immobilien
Die Berücksichtigung von Direktinvestitionen in Immobilien soll aufgrund der deutlich gestiegenen Bedeutung von Immobilieneigengeschäften mit den MaRisk 7.0 erfolgen.
Die kreditprozessualen Anforderungen finden bei Immobilieneigengeschäften über Beteiligungen bereits Anwendung. Hier soll eine Klarstellung erfolgen, welche Regelungen der MaRisk (insbesondere BTO 1) für diese Immobilieneigengeschäfte über Beteiligungen gelten.
Neben diesen Beteiligungsmodellen nutzen Institute zunehmend auch Direktinvestitionen. Für die ökonomisch ähnlich zu bewertenden Direktinvestitionen finden die Regelungen der MaRisk bislang keine Anwendung.
Diese Regelungslücke soll über eine Berücksichtigung in einem neuen Abschnitt BTO 3 oder durch Ergänzungen des BTO 1 in den MaRisk 7.0 geschlossen werden.
Geschäftsmodellanalyse
Die Geschäftsmodellanalyse / die Nachhaltigkeit des Geschäftsmodells werden in den MaRisk bislang nicht explizit behandelt. Mit den MaRisk 7.0 sollen Klarstellungen mit dem Ziel vorgenommen werden, dass die Themen Gleichlauf von operativer Geschäftsplanung und Berichtswesen in den MaRisk verankert werden.
Die Geschäftsmodellanalyse hat auch in der Aufsichtsarbeit hohe Bedeutung und stellt einen wichtigen Bestandteil in der SREP-Methodik dar.
Spezialfonds: Same Counterpart – same risk.
Die Bankenaufsicht hat folgende Lücken identifiziert:
Derzeit besteht ein bankaufsichtlicher „blinder Fleck“ durch Ungleichbehandlung je nach Quelle des Geschäfts:
Mit den MaRisk 7.0 soll eine grundlegende Verschärfung des Votierungsprozesses bei Spezialfonds erfolgen. Vereinfachungen sind nur noch möglich, sofern
Gut vorbereitet und fit für den geschäftlichen Erfolg – mit S+P Seminare MaRisk 7.0
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Mit der S+P Lounge hast du sofort Zugang zu hochwertigen Lernmaterialien und kannst mit deiner Weiterbildung beginnen.
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