Welche Kompetenzen dürfen Geschäftsführer, Prokuristen und Handlungsbevollmächtigte ausüben?

Geschäftsführer, Prokuristen und Handlungsbevollmächtigte – Welche Kompetenzen dürfen Geschäftsführer, Prokuristen und Handlungsbevollmächtigte ausüben? – Die Rechte, Pflichten und Aufgaben als GmbH Geschäftsführer und als Prokurist werden insbesondere mit § 43 GmbHG geregelt. Danach haftet das Management bei folgenden Verstößen:

  1. Die Geschäftsführer haben in den Angelegenheiten der Gesellschaft die Sorgfalt eines ordentlichen Geschäftsmannes anzuwenden.
  2. Geschäftsführer, welche ihre Obliegenheiten verletzen, haften der Gesellschaft solidarisch für den entstandenen Schaden.
  3. Insbesondere bist du zum Ersatz verpflichtet, wenn den Bestimmungen des § 30 zuwider Zahlungen aus dem zur Erhaltung des Stammkapitals erforderlichen Vermögen der Gesellschaft gemacht oder den Bestimmungen des § 33 zuwider eigene Geschäftsanteile der Gesellschaft erworben worden sind.
  4. Die Ansprüche auf Grund der vorstehenden Bestimmungen verjähren in fünf Jahren.

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Welche Kompetenzen dürfen Geschäftsführer, Prokuristen und Handlungsbevollmächtigte ausüben?

 

Zielgruppe für das Seminar: Welche Kompetenzen dürfen Geschäftsführer, Prokuristen und Handlungsbevollmächtigte ausüben?

  • Inhaber, Unternehmer, Geschäftsführer und Vorstände, Geschäftsführende Gesellschafter;
  • Prokuristen und Führungskräfte, Nachfolger, Gesellschafter, Aufsichts- und Verwaltungsräte;
  • Führungskräfte, die eine Position als Geschäftsführer anstreben; Compliance-Beauftragte und Mitarbeiter von Compliance- und Rechtsabteilungen.

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Dein Nutzen mit dem Seminar: Kompetenzen der Geschäftsführer, Prokuristen und Handlungsbevollmächtigte?

Dein Vorsprung:

Jeder Teilnehmer erhält kostenfrei die S+P Tool Box:

  • Komplett-Dokumentation für den Aufbau eines Compliance-Systems (inkl. IDW PS 980-Vorgaben Umfang: ca. 40 Seiten)
  • S+P Test:  Bewerte Dein Compliance-Management-System
  • Muster zu Geschäftsführer- und Prokuristen-Anstellungsvertrag

 

Dein Programm:

Auf was kommt es beim Geschäftsführer-Vertrag und beim Prokuristen-Vertrag an?

  • Wirecard, VW & Co.  – Maßstab für alle?
  • Einrichtung und Aktivierung der Compliance Organisation
    • Verantwortung Compliance: Haftungsrechtliche Garantenstellung
    • Neue Pflichten des FISG: Risikomanagement + Internes Kontrollsystem
    • Tax-Compliance: Sorgfaltspflichten kennen und gezielt kontrollieren
    • Neue Haftungsrisiken: Geldwäscheprävention, Transparenzregister und Datenschutz

Compliance-Risiken aktiv steuern – Kompetenzen der Geschäftsführer, Prokuristen und Handlungsbevollmächtigte?

  • Code of Conduct: Grundwerte und Leitungskultur im Fokus von Compliance
  • Accountability-Prinzip: Neue Pflichten für Mitarbeiter
    • Geschenke und Einladungen: Was darf ich anbieten? Was darf ich annehmen?
    • Korruption im Inland und Ausland: Kick-Back-Zahlungen, Kooperationen und Bonus-Regelungen

Pflichten als Geschäftsführer und als Prokurist aktiv steuern

  • Welche Haftungsansprüche können gegen Geschäftsführer und Prokuristen geltend gemacht werden?
    • Hauptpflichten im Griff: Kapitalerhaltung, Buchführung  & Co.
    • Mindest-Kontrollpflichten als Geschäftsführer und Prokurist
    • Strafrechtliche Risiken als Geschäftsführer und Prokurist aktiv begrenzen

Auf was kommt es beim Geschäftsführer-Vertrag und beim Prokuristen-Vertrag an?

  • Was müssen Geschäftsführer und Prokuristen über ihren eigene Anstellungsvertrag  wissen?
  • Auf welche Regelungen muss ich als Geschäftsführer und Prokurist achten?
    • Welche Kompetenzen dürfen Geschäftsführer, Prokuristen und Handlungsbevollmächtigte ausüben?
    • Einzel- und Gesamtprokura, echte und „unechte“ Prokura
    • Haftungsfalle: Abberufung des Geschäftsführers und des Prokuristen

 

Die Teilnehmer haben neben der Schulung auch folgende Online Schulungen und E-Learnings gebucht:

Agile Unternehmensführung

Zertifizierter GmbH-Geschäftsführer

E-Learning

Prokuristen und Handlungsbevollmächtigte ausüben?

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