Welche Aufsichtsschwerpunkte setzt die BaFin 2021?

Welche Aufsichtsschwerpunkte setzt die BaFin 2021? Im Jahr 2021 setzt die BaFin folgende Aufsichtsschwerpunkte:

  • Der Umgang mit den Auswirkungen der COVID-19-Pandemie auf die beaufsichtigten Unternehmen und die Finanzmärkte wird auch 2021 die Aufsichtstätigkeit der BaFin prägen.

 

  • Durch die Pandemie rücken zudem IT- und Cyberrisiken als zweiter Schwerpunkt noch stärker in den Fokus des Aufsichtshandelns, da die digitalen Angebote von Finanzinstituten in einer Zeit eingeschränkten gesellschaftlichen Lebens noch mehr als vorher genutzt werden.

 

  • Zunehmend digitale Geschäftsmodelle mit entsprechend veränderten Zugangs- und Kommunikationskanälen für Kundinnen und Kunden sind auch ein wichtiger Grund dafür, dass die BaFin ihren dritten übergreifenden aufsichtlichen Schwerpunkt im Bereich des kollektiven Verbraucherschutzes setzt.

 

Welche Aufsichtsschwerpunkte setzt die BaFin 2021?

 

Welche Aufsichtsschwerpunkte setzt die BaFin 2021?

Themen aus dem Jahr 2020, die für 2021 nicht explizit als BaFin-weite Themen fortgeschrieben werden, werden von den einzelnen Geschäftsbereichen eigenständig weiter verfolgt.
Die BaFin wird sich mit ihren Positionen zu allen Schwerpunktthemen auch sehr intensiv in die Arbeiten der europäischen und internationalen Aufsichts- und Regulierungsgremien einbringen. Ihr Kernanliegen dabei: eine stärkere aufsichtliche Konvergenz.
Die BaFin wird dabei auch die aufsichtlichen Prioritäten (Supervisory Priorities) der Europäischen Zentralbank (EZB) und der Europäischen Aufsichtsbehörden
(ESAs) berücksichtigen.

 

IT-Pannen und Cyberkriminalität

IT-Pannen und Cyberkriminalität können laut BaFin nicht nur zu signifikanten finanziellen Verlusten führen oder zumindest die Reputation der betroffenen Unternehmen schädigen. Auch systemische Auswirkungen sind möglich. IT- und Cyberrisiken sind daher – wie bereits 2020 – ein BaFin-weiter Aufsichtsschwerpunkt.
Besonderes Augenmerk soll im Rahmen der risikoorientierten Aufsicht auf kritischen Infrastrukturen und auf der zunehmenden Auslagerung bzw. Ausgliederung von IT-Dienstleistungen liegen

 

Geschäftsbereich Abwicklung

Im Kontext des BaFin-weiten Schwerpunkts „Auswirkungen der COVID-19-Pandemie“ betrachtet der Geschäftsbereich in der Geldwäscheprävention
das Verdachtsmeldewesen. Aufgrund der Pandemie konnten die für 2020 geplanten Sonderprüfungen nicht wie vorgesehen stattfinden, sodass das Thema
Verdachtsmeldewesen nicht abschließend behandelt werden konnte.

Der Geschäftsbereich wird daher den Schwerpunkt aus 2020 im Jahr 2021 fortführen.

 

Kryptowerte

Mit Blick auf den übergreifenden Schwerpunkt „IT- und Cyberrisiken“ betrachtet die Geldwäscheprävention der BaFin auch im Jahr 2021 die Verbreitung
und Nutzung von Kryptowerten. Die BaFin rechnet damit, erste Erlaubnisverfahren zum Kryptoverwahrgeschäft abschließen zu können.

Sie will prüfen, ob und welche aufsichtlichen Maßnahmen bei den entsprechenden Finanzdienstleistern zu ergreifen sind.

 

Geschäftsbereich Bankenaufsicht

Ergänzend zu den drei BaFin-weiten Schwerpunkten wird der Geschäftsbereich Bankenaufsicht 2021 ein besonderes Augenmerk auf Auslagerungen, digitale
Prozesse, Betriebsmodelle sowie IT-Sicherheit richten.
Viele Institute agieren in einem immer wettbewerbsintensiveren Umfeld. Bei Banken und Sparkassen gewinnt auch die Auslagerung wesentlicher Aktivitäten und Prozesse im Sinne von § 25b KWG immer mehr an Bedeutung, insbesondere die Auslagerung von IT-Dienstleistungen.

Im Rahmen der Neuausrichtung der BaFin ist geplant, die quantitative Datenanalyse zur Früherkennung von Schieflagen zu intensivieren und, wie bereits erwähnt, eine Fokusaufsicht über bestimmte Institute bzw. Institutsgruppen zu etablieren.

 

Geschäftsbereich Versicherungsaufsicht

Ausfall- und Downgraderisiken bei verzinslichen Kapitalanlagen gewinnen in der Pandemie zunehmend an Bedeutung. Sie belastet viele Länder und Wirtschaftszweige
so schwer, dass sie Schwierigkeiten haben, ihre Schulden in vollem Umfang zurückzuzahlen. Besonders betroffen sind Anleihen von nicht-erstklassigen Emittenten. Um die Auswirkungen eines Risikoeintritts auf den Wert der Kapitalanlagen zu erfassen, nimmt die Aufsicht auch im Jahr 2021 wesentliche Exposures mit BBB-Ratings, High-Yield- oder gleichwertigen Anlagen in den Blick.

Dazu nutzt sie die Informationen aus dem regelmäßigen Berichtswesen und Auskunftsersuchen gegenüber den Versicherungsunternehmen.

Außerdem wird die BaFin 2021 intensiv untersuchen, wie die Lebensversicherungsunternehmen und Pensionskassen mit den Herausforderungen umgehen, vor die sie das anhaltende Niedrigzinsumfeld stellt.

 

Wertpapieraufsicht

Die Wertpapieraufsicht hat die Aufgabe, Missständen entgegenzuwirken, die die Transparenz und Integrität des Finanzmarktes und den Anlegerschutz beeinträchtigen. Um das Vertrauen der Verbraucherinnen und Verbraucher in den Kapitalmarkt nachhaltig sicherzustellen, hat sich die Aufsicht für das Jahr 2021 im Rahmen des BaFin-weiten Schwerpunkts „kollektiver Verbraucherschutz“ unter anderem vorgenommen, Marktmissbrauch im Wertpapierhandel entgegenzuwirken.

 

Die Wertpapieraufsicht wird auch 2021 Unternehmen begleiten, die aufgrund des Brexits ihre WertpapierAktivitäten aus dem Vereinigten Königreich nach Deutschland verlagern. Vor allem geht es darum, Erlaubnisanträge für neue Einheiten in Deutschland zu bearbeiten, aber auch um die laufende Beaufsichtigung des Geschäftsaufbaus nach der Erlaubniserteilung.

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