Weiterbildung Aufsichtsrat

Den Aufsichtsrat erfolgreich weiterbilden – mit dem S+P Lehrgang. Die S+P Weiterbildung Aufsichtsrat ist ein perfekter Weg, um sich als Aufsichtsrat weiterzubilden und die Arbeit erfolgreich zu gestalten. Durch die fundierte theoretische Ausbildung und das praktische Training werden die Teilnehmer fit gemacht, um ihre Rolle in der Aufsichtsratsarbeit effektiv auszufüllen.

S+P – die Weiterbildung für den Aufsichtsrat. Wir bieten dem Aufsichtsrat ein umfassendes Angebot an Schulungen und Seminaren, die auf die Bedürfnisse der Aufsichtsratsmitglieder zugeschnitten sind. Der Unterschied zwischen gut und perfekt liegt im Detail – mit dem S+P Lehrgang Aufsichtsrat kannst du alles genau kontrollieren!

Der S+P Lehrgang Aufsichtsrat ist perfekt für alle, die genau wissen wollen, was sie tun. Durch die genaue Kontrolle der einzelnen Schritte und das step-by-step Vorgehen in unseren Seminaren wird sichergestellt, dass du in deiner Tätigkeit als Aufsichtsrat alles richtig machst.

 

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Z18 -
Lehrgang Aufsichtsrat bei Finanzunternehmen

08.05. - 09.05.2023

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Online

1610 €

Zzgl. gesetzl. MwSt.
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Z19 -
Lehrgang Aufsichtsrat bei Nicht-Finanzunternehmen

10.05. - 11.05.2023

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Online

1610 €

Zzgl. gesetzl. MwSt.

 

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Sachkunde des Aufsichtsrats – Weiterbildung Aufsichtsrat online buchen

Für Finanz-Unternehmen hat die BaFin mit mehreren Merkblättern Mindestanforderungen für die Sachkunde des Aufsichtsrats festgelegt.  Seminare Aufsichtsrat schult diese Anforderungen. Die Vereinheitlichung der Kontrolle der Mitglieder von Verwaltungs- und Aufsichtsorganen ist Teil des Prozesses der europäischen Harmonisierung von aufsichtsrechtlichen Vorschriften.

Weiterhin wurden die Empfehlungen der Europäischen Bankaufsichtsbehörde „EBA- Leitlinien zur Internen Governance“ (GL 44) vom 27.09.2011 und die „EBA- Leitlinien zur Beurteilung der Eignung von Mitgliedern des Leitungsorgans und von Inhabern von Schlüsselfunktionen“ vom 22.11.2012 umgesetzt.

 

Mindestanforderungen an die Sachkunde des Aufsichtsrats

Die mit den Merkblättern der BaFin definierten Standards stellen Mindestanforderungen für den Sachkunde-Nachweis eines Aufsichtsrats dar. Sachkunde im Sinne des Kreditwesengesetzes bedeutet, dass ein Mitglied eines Verwaltungs- oder Aufsichtsorgans fachlich in der Lage ist, die Geschäftsleiter seines Instituts, seiner Finanzholding- Gesellschaft oder seiner gemischten Finanzholding-Gesellschaft angemessen zu kontrollieren, zu überwachen und die Entwicklung des Instituts, der Finanzholding- Gesellschaft oder der gemischten Finanzholding-Gesellschaft aktiv zu begleiten.

Dazu muss die Person die vom Unternehmen getätigten Geschäfte verstehen und deren Risiken beurteilen können. Mit Seminare Aufsichtsrat erhältst Du einen Überblick zu den wesentlichen gesetzlichen Regelungen, mit denen Du vertraut sein musst. Ein Mitglied muss grundsätzlich nicht über Spezialkenntnisse verfügen, jedoch muss es in der Lage sein, ggf. seinen Beratungsbedarf zu erkennen.

Bei Kaufleuten im Sinne von §§ 1 ff. HGB und buchführungspflichtigen Land- und Forstwirten sowie anderen Unternehmern im Sinne von § 141 AO ist regelmäßig eine allgemeine wirtschaftliche Expertise anzunehmen. Abhängig von der Größe und dem Geschäftsmodell des Unternehmens können diese Personen über die erforderliche Sachkunde verfügen.

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Führungs-Seminare Aufsichtsrat

 

Neben dem Seminar haben sich die Teilnehmer auch für folgende Seminare interessiert:

Seminare Aufsichtsrat + Online Schulungen Aufsichtsrat

Seminare Aufsichtsrat Nicht-Finanzunternehmen

Sachkunde Aufsichtsrat (S+P)

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