Seminar Geldwäscheprüfung Interne Revision

Die Anforderungen für eine sachgerechte Geldwäscheprüfung sind deutlich gestiegen. Gerade die 5. EU / 6. EU Geldwäscherichtlinie führen zu einer Vielzahl an Neuerungen im GwG. Sind Sie schon auf externe Prüfungen und Ermittlungen vorbreitet? Mit dem Seminar Geldwäscheprüfung Interne Revision erlernen Sie folgende fachliche Skills:

  • Top vorbereitet auf die Geldwäscheprüfung der Aufsichtsbehörden
  • Rechtssicheres Verhalten als Interner Revisor bei Geldwäsche und Wirtschaftskriminalität
  • Ermittlungs- und Strafverfahren: Was Sie als Geldwäschebeauftragter und Interne Revision wissen und beachten sollten?

Das Seminar Geldwäscheprüfung Interne Revision online buchen; bequem und einfach mit dem Seminarformular online und der Produkt Nr. L 13.

Zielgruppe zum Seminar Geldwäscheprüfung Interne Revision online buchen

  • Geschäftsführer, Vorstände bei Banken, Finanzdienstleistern, Versicherungen, Leasing- und Factoring-Gesellschaften,
  • Aufsichtsrat bei Finanzunternehmen und Nicht-Finanzunternehmen,
  • Interne Revision und Revisionsbeauftragte,
  • Fach- und Führungskräfte im Bereich Compliance, und Zentrale Stelle.

Das Seminar online buchen; bequem und einfach mit dem Seminarformular online und der Produkt Nr. L 13.

 

Ihr Nutzen mit dem Seminar Geldwäscheprüfung Interne Revision online buchen

  • Top vorbereitet auf die Geldwäscheprüfung der Aufsichtsbehörden
  • Up to Date in der Geldwäscheprüfung als Interner Revisior
  • Rechtssicheres Verhalten als Interner Revisor bei Geldwäsche und Wirtschaftskriminalität
  • Ermittlungs- und Strafverfahren: Was Sie als Geldwäschebeauftragter und Interne Revision wissen und beachten sollten?

 

Seminar Geldwäscheprüfung Interne Revision

 

Programm zum Seminar Geldwäscheprüfung Interne Revision online buchen

Top vorbereitet auf die Geldwäscheprüfung der Aufsichtsbehörden

  • Aktuelle Anforderungen und Auslegungen zum neuen Geldwäschegesetz
  • Prüfung des Risikomanagements nach §4 GwG – Auf was müssen Beauftragte, Interne Revision und zuständiges Leitungsorgan zwingend achten?
  • Erfassung, Klassifizierung und Bewertung der Kunden-, Produkt-, Transaktions- und Länderrisiken prüfungssicher durchführen
  • Research- und Kontrollhandlungen aus der Risikoklassifizierung nachprüfbar ableiten
  • §15 GwG Verstärkte Sorgfaltsplichten: Bewertung der Mittelherkunft
  • 3 Prüfstufen in der Praxis:
    – Vermögenszufluss: Source of Income
    – Vermögensstatus: Source of Wealth
    – Vermögenstransfer: Source of Funds
  • Verdacht auf Smurfing, Structuring und andere Verschleierungstatbestände – Was tun?
  • Möglichkeiten zur Einschätzung der wirtschaftlichen Substanz eines Unternehmens bzw. Geschäftsmodells

Die Teilnehmer erhalten mit dem Seminar Geldwäscheprüfung Interne Revision die S+P Tool Box:
+S+P Checklisten zur zielgerichteten Ermittlung des wirtschaftlich Berechtigten
+ S+P Fallstudien zur Analyse von Eigentums- und Kontrollstrukturen
+ S+P Fallstudien: Kennzahlen und Interpretationshilfen für Nicht-Bilanzanalysten

 

Rechtssicheres Verhalten bei Geldwäsche und Wirtschaftskriminalität

  • Zivilrecht – Strafrecht: Die wichtigsten Unterscheidungsmerkmale
  • Haftung des Vorstands und leitender Angestellter gegenüber ihrem Unternehmen
  • Echte Delikthaftung: Unterlassungsdelikte, Beauftragtenhaftung, Bußgeldkatalog § 56 GwG und Verbandsgeldbuße §30 OWiG
  • Organisation und Delegation im Unternehmen: Strafrechtliche Verantwortung der Mitarbeiter
  • Durchsetzen von zivil- und strafrechtlichen Ansprüchen

Die Teilnehmer erhalten mit dem Seminar Geldwäscheprüfung Interne Revision die S+P Tool Box:
+ S+P Handbuch „Prävention Geldwäsche und Betrug‘‘
+ S+P Leitfaden Verhalten bei Betrugsfällen
+ S+P Check: Rechte und Pflichten bei Ermittlungsverfahren

 

Ermittlungs- und Strafverfahren: Was Sie als Geldwäschebeauftragter und Interner Revisor wissen und beachten sollten!

  • Umgang mit Beschuldigten, Verdächtigen, Zeugen und gegenüber Verteidigern
  • Rechte und Pflichten von Beschuldigten und Zeugen
  • Vorgehensweisen der Ermittlungsbehörden in der Praxis
  • Ordnungsgemäße Belehrung und Vernehmungsprotokoll – was hat die interne Revision zu beachten?
  • Einsatz der richtigen Taktik bei Vernehmungen als Interne Revision
  • Sicherstellen von Beweismitteln: Durchsuchung, Beschlagnahme und Untersuchungshaft

Die Teilnehmer erhalten mit dem Seminar die S+P Tool Box:

+ Fallstudien direkt aus der Rechtsanwalts-Praxis für Strafrecht
+ Direkter Austausch und Diskussionsmöglichkeit mit dem zweiten Referenten, Rechtsanwalt für Strafrecht – Verhandlungs-Strategien können aus der Praxis diskutiert werden.

 

Das könnte Sie auch interessieren: Welche 6 Risikofelder Geldwäsche müssen Sie kennen?

Die BaFin hat nun auf Basis der ersten nationalen Risikoanalyse in Deutschland (NRA) auf 6 Risikofelder Geldwäsche hingewiesen:

#1 Anonymität

#2 FinTech

#3 Finanztransfergeschäft

#4 Immobiliensektor

#5 Cross-Border-Threat

#6 Großbanken

 

Wo sind Finanzsektor und Nicht-Finanzsektor anfällig für Geldwäsche?

Das Risiko Deutschlands, zur Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung missbraucht zu werden, ist mittel-hoch, was Stufe 4 auf der fünfstufigen Skala von niedrig bis hoch entspricht. Das geht aus der ersten Nationalen Risikoanalyse zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung (NRA) hervor, die das Bundesministerium der Finanzen (BMF) am 21. September 2019 auf seiner Homepage veröffentlicht hat.

Es gibt laut Auskunft BaFin zum Umfang von Geldwäsche nur ungefähre Schätzungen, die angesichts des großen Dunkelfeldes nur schwer verifiziert werden können. Das gesamte Geldwäschevolumen im Finanz- und Nichtfinanzsektor Deutschlands liegt deutlich über 50 Milliarden Euro und erreicht wahrscheinlich die Größenordnung von mehr als 100 Milliarden Euro jährlich.

Aus Deutschlands hoher wirtschaftlicher Attraktivität, der hohen Bargeldintensität seines Wirtschaftskreislaufs und der internationalen Verflechtung seiner Volkswirtschaft ergeben sich Hauptrisikofelder. Das BaFinJournal stellt nun im BaFin Journal 10-2019 6 Risikofelder Geldwäsche vor.

 

1. Anonymität – 6 Risikofelder Geldwäsche

Dass Geldwäscher und Terrorfinanzierer anonym bleiben möchten, versteht sich von selbst. Die nationale Risikoanalyse hat gezeigt, dass Kriminelle Bargeld gegenüber anderen Zahlungsmitteln bevorzugen, da es weniger Spuren hinterlässt.

Auch beim internationalen Transport inkriminierter Gelder greifen Organisationen der organisierten Kriminalität häufig auf Bargeldkuriere zurück.

Nicht nur bei Kriminellen ist Bargeld beliebt – auch bei unbescholtenen Bürgern. Münzen und Banknoten sind das in Deutschland meistverwendete Zahlungsmittel. Bargeld anzunehmen, bleibt aber riskant, da es auch aus Delikten stammen kann. Regelmäßig sind Bargeldgeschäfte Gegenstand von Verdachtsmeldungen und Ermittlungen.

Weil Kriminelle ihre illegalen Transaktionen auch mit Gold und anderen Edelmetallen abwickeln können, geht von diesen bargeldähnlichen Vermögenswerten ebenfalls ein erhöhtes Risiko für Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung aus.

Das gilt auch für bestimmte Kryptowerte sowie Prepaidkreditkarten unter 100 Euro, da die Kunden erst ab diesem Schwellenwert identifiziert werden müssen. Besonders anfällig sind jene Kryptowerte, die Nutzern vollumfängliche Anonymität bieten und deren Transaktionen nicht nachvollziehbar sind wie etwa Monero und Zcash.

Die geldwäscherechtlich Verpflichteten müssen ihre Geschäftspartner identifizieren und ihre Sorgfaltspflichten einhalten. Die BaFin erwägt, konkretisierende Anforderungen an die Mittelherkunftsprüfung bei Bartransaktionen in den besonderen Teil der Auslegungs- und Anwendungshinweise zum Geldwäschegesetz (GwG) aufzunehmen.

 

2. Fintech – 6 Risikofelder Geldwäsche

Die NRA hat ergeben, dass Fintechs nicht automatisch anfälliger für Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung sind als vergleichbare Unternehmen aus demselben Sektor.

Erlaubnispflichtige Fintechs bieten in der Regel keine neuen Produkte an, sondern verkaufen ihre Produkte nur in innovativer Weise. Vorsicht ist jedoch geboten, wenn beispielsweise ein etablierter Marktanbieter mit einem erlaubnisfreien Fintech kooperiert. Innovative Technologien, die eine schnelle und anonyme Zahlungsverkehrsabwicklung ermöglichen, können Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung begünstigen.

Die BaFin überprüft, ob Unternehmen die geldwäscherechtlichen Vorgaben einhalten, wenn sie technologische Neuerungen implementieren. Die Erkenntnisse, die die BaFin beispielsweise bei Vor-Ort-Prüfungen gewinnt, teilt sie mit anderen Behörden wie der Financial Intelligence Unit (FIU) und den Strafverfolgungsbehörden.

 

3. Finanztransfergeschäft – 6 Risikofelder Geldwäsche

Beim Finanztransfergeschäft, das nach § 1 Absatz 1 Satz 2 Nr. 6 Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz (ZAG) grundsätzlich legal ist, besteht ein hohes Risiko, dass Zahlungen zur Terrorismusfinanzierung missbraucht werden. Die hohe Bargeldintensität macht das Geschäft für Kriminelle attraktiv. Besonders verdächtig sind grenzüberschreitende Bargeldtransaktionen, Finanztransfers in Risikoländer und Krisenregionen und Zahlungen außerhalb einer bestehenden Geschäftsbeziehung. Zahlungsdienstleister, insbesondere Banken, müssen diesen Risiken mit angemessenem Monitoring begegnen.

Hinzu kommen weitere Pflichten, deren Einhaltung die BaFin in der jüngeren Vergangenheit verstärkt nachgehalten hat.

Das Dunkelfeld, in dem Anbieter das Finanztransfergeschäft ohne Erlaubnis der BaFin betreiben, schätzt das BMF als groß ein. Zu den verbotenen Methoden zählt das Hawala-Banking, eine Art codiertes Überweisungssystem unter Vertrauten. Die BaFin ermittelt solche Anbieter, untersagt ihnen den unerlaubten Betrieb und wickelt die unerlaubten Geschäfte ab.

 

4. Immobiliensektor – 6 Risikofelder Geldwäsche

Ein hohes Geldwäscherisiko besteht auch im Immobiliensektor. Share-Deals (siehe Infokasten „Share-Deals“) und verschachtelte Gesellschaftskonstruktionen, bei denen Briefkastenfirmen aus dem Ausland eine zentrale Rolle spielen, schützen die Identität der dahinterstehenden Personen und Gelder. Die Geldwäscheprävention ist auch bei Zwangsversteigerungen oftmals unzureichend.

Nur sechs Prozent der Verdachtsmeldungen zum Immobiliensektor stammen von Immobilienmaklern, Notaren und Rechtsanwälten. Folgerichtig stellt die NRA fest, dass die Verpflichteten des Nicht-Finanzsektors hier künftig sensibler sein und dem Geldwäscherisiko ihrer Branche eine besondere Bedeutung beimessen sollten. Gleichzeitig sollen aber auch Finanzunternehmen wachsam sein, die in solche Transaktionen eingebunden sind – selbst wenn sie nur Berater sein sollten.

Erläuterung zu Share Deals:

Bei Share-Deals handelt es sich um Immobilieninvestitionen, bei denen Investoren nicht die betreffenden Immobilien selbst erwerben, sondern Anteile an einer Objektgesellschaft, die ihrerseits eine oder mehrere Immobilien hält. Eigentümer der Immobilie bleibt also die Objektgesellschaft, während der Investor durch den Share-Deal mit seiner Gesellschafterstellung nur mittelbares Eigentum an der Immobilie erlangt. Aus rechtlicher Sicht beteiligt er sich an einem Unternehmen, aber er kauft keine Immobilie.

 

5. Cross-Border-Threat – 6 Risikofelder Geldwäsche

Bestimmte grenzüberschreitende Geschäftskonstellationen bergen ein hohes Risiko, die Integrität des deutschen Finanzmarkts zu schädigen (Cross-Border-Threat). Zu den elf Regionen bzw. Staaten, von denen ein hohes Geldwäscherisiko für Deutschland ausgeht, zählen

  • Osteuropa (insbesondere Russland),
  • die Türkei,
  • China,
  • Zypern,
  • Malta,
  • die Britischen Jungferninseln,
  • die Cayman Islands,
  • Bermuda,
  • Guernsey,
  • Jersey und
  • die Isle of Man.

 

Die spezifischen Geldwäscherisiken für Deutschland unterscheiden sich je nach Land sehr stark. Während inkriminierte Gelder aus Osteuropa in Deutschland investiert werden, fließt das Geld zwischen Deutschland und der Türkei regelmäßig in die umgekehrte Richtung: Hier sind Rücküberweisungen (Remittances) von Deutschland in die Türkei von großer Bedeutung.

Die Britischen Jungferninseln, die Cayman Islands, Bermuda, Guernsey, Malta, Jersey und die Isle of Man sind Finanzplätze, die intransparente Geschäfte begünstigen. Kriminellen eröffnet das die Möglichkeit, Transaktionen zu verschleiern.

Malta ist ein Schwerpunkt für das Online-Glücksspiel, das mit sehr vielen Transaktionsflüssen verbunden ist. Diese sind kaum nachzuvollziehen, geschweige denn, bestimmten Personen zuzuordnen.

Die BaFin empfiehlt, dass Unternehmen Cross-Border-Risiken in ihrem Risikomanagement adressieren und innerbetriebliche Kontrollprozesse etablieren.

 

6. Großbanken – 6 Risikofelder Geldwäsche

Die NRA hat ein hohes Risiko bei großen, international agierenden Banken ermittelt. Das liegt an der umfangreichen Geschäftstätigkeit, dem hohen Geschäftsvolumen und der internationalen Verflechtung dieser Institute. Bei kleinen, regionalen Instituten, besonders im Verbundbereich, sowie bei Instituten aus der Bankengruppe „Sonstige Kreditinstitute“ ist das Risiko weniger ausgeprägt.

Ein besonderes Risiko bei den großen Banken ermittelte das BMF im Zusammenhang mit dem Bar-, Finanztransfer- und Korrespondenzbankgeschäft sowie innovativen Geschäftsmodellen und neuen Technologien von Fintech-Unternehmen. Im Korrespondenzbankgeschäft steigt das Risiko, wenn die Korrespondenzbank in einem Drittstaat sitzt.

Girokonten sind besonders anfällig für Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung, weil Mittel auf ihnen sehr fungibel und liquide gehalten werden können. Transaktionen sind kurzfristig und jederzeit durchführbar, auch Ein- und Auszahlungen von Bargeld. Kleinere Beträge sind besonders schwer nachzuverfolgen und eignen sich daher zur Terrorismusfinanzierung.

Die bankspezifischen Ergebnisse der NRA wird eine neue Arbeitseinheit der BaFin, die als eine Art Intensivstation für risikoreiche Banken gedacht ist, schwerpunktmäßig berücksichtigen.

 

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Die Teilnehmer haben neben dem Seminar Interne Revision: Fit & Proper auch folgende Seminare besucht:

MaRisk 6.0 – neue Anforderungen an das Risikomanagement

Auslagerungen im Fokus der Bankenaufsicht

Compliance Update 2019

MaRisk-Compliance – BAIT – Interne Revision

Neue MaRisk – Risikotragfähigkeit – SREP – ICAAP

Neue MaRisk – Fahrplan für die Praxis

MaRisk-Compliance – BAIT – Interne Revision

MaRisk Compliance

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Tags:Geldwaeschepruefung Interne Revision

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