Neue Auslegungshinweise zum GwG der BaFin: Auswirkungen und Handlungsplan

Die neuen Auslegungshinweise der BaFin zum Geldwäschegesetz (GwG) bringen 2024 signifikante Änderungen für Unternehmen und ihre Geldwäschebeauftragten. Diese Anpassungen zielen darauf ab, die Prävention von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung zu verschärfen und die Anforderungen an interne Kontrollsysteme zu erhöhen.

In diesem Artikel betrachten wir die wichtigsten Änderungen im Vergleich zu den bisherigen Regelungen und entwickeln einen praxisorientierten Action Plan für die Geldwäschebeauftragten, um die neuen Vorgaben erfolgreich umzusetzen.

Neue Auslegungshinweise zum GwG der BaFin

Hauptunterschiede zwischen den alten und neuen Regelungen

Die neuen BaFin-Auslegungshinweise enthalten eine Reihe von Änderungen, die Geldwäschebeauftragte besonders beachten müssen. In der folgenden Tabelle sind die wesentlichen Unterschiede zwischen den bisherigen und neuen Regelungen zusammengefasst:

Bereich Bisherige Regelung Neue Regelung Seite (Neue Regelung)
Risikomanagement Risikobasierter Ansatz, regelmäßige Überprüfung. Detaillierte Dokumentation, häufigere Aktualisierungen, gruppenweite Verantwortung für das Risikomanagement. S. 77, 80, 82
Identifizierung der wirtschaftlich Berechtigten Identifizierung und Dokumentation bei Änderungen. Verschärfte Anforderungen bei komplexen Strukturen, detailliertere Dokumentation bei mehrstufigen Beteiligungen. S. 87, 90
Kundensorgfaltspflichten Standard-Sorgfaltspflichten für alle Kunden. Erweiterte Pflichten bei Kryptowerten, Hochrisikoländern und politisch exponierten Personen (PePs). S. 96
Interne Sicherungsmaßnahmen Entwicklung interner Grundsätze und Verfahren. Strengere Anforderungen, regelmäßige Überprüfung, gestärkte Rolle des Geldwäschebeauftragten (GWB). S. 77, 78
Verdachtsmeldepflichten Meldung bei Verdacht, klare Vorgaben. Verschärfte Meldepflichten bei grenzüberschreitenden Transaktionen und Bargeldtransaktionen über 10.000 Euro. S. 97
Technologie und neue Produkte Allgemeine Überprüfung neuer Produkte. Intensivere Prüfung, spezifische Maßnahmen für Kryptowährungen und neue Technologien zur Geldwäscheprävention. S. 95, 100
Whistleblowing Meldewege für Verstöße, aber weniger detailliert geregelt. Einrichtung einer internen Meldestelle, die vertrauliche und anonyme Meldungen ermöglicht. S. 92, 93
Gruppenweite Verantwortung Keine spezifischen Gruppenpflichten. Verpflichtung zur gruppenweiten Risikoanalyse für Mutterunternehmen. S. 80
Dokumentation und Überwachung Dokumentation der Risikoanalyse und interner Maßnahmen war erforderlich. Detailliertere Dokumentation und jährliche Aktualisierung; Methode und Änderungen nachvollziehbar darzustellen. S. 87
Bestellung eines Geldwäschebeauftragten Anforderungen an Unabhängigkeit und Effektivität weniger detailliert. Strengere Anforderungen an Unabhängigkeit und klare Regelungen für Stellvertretung. S. 92
Kryptowertetransfers Keine spezifische Regelung für Kryptowerte. Detaillierte Vorschriften zur Rückverfolgbarkeit und Transparenz bei Kryptowertetransfers. S. 96
Meldepflichten bei Bargeldtransaktionen Keine spezifischen Meldepflichten für Bargeldtransaktionen über 10.000 Euro. Meldepflicht bei Bargeldtransaktionen über 10.000 Euro an die FIU. S. 97
Anpassung von Kundendaten Aktualisierung der Kundendaten in festen Zeitintervallen. Anpassung der Aktualisierungsintervalle an risikobasierte Entscheidungen und besondere Umstände. S. 97
Überwachung von neuen Technologien Allgemeine Vorgaben zur Überprüfung von Technologien. Spezifische Regelungen zur Verhinderung des Missbrauchs von Kryptowerten und neuen Technologien. S. 100
Definition politisch exponierter Personen (PeP) Weniger detaillierte Definition von PePs. Detaillierte Definition und strengere Überwachung politisch exponierter Personen. S. 96
Anonyme Meldungen durch Whistleblower Anonyme Meldungen waren nicht verpflichtend. Verpflichtung zur Ermöglichung anonymer Meldungen unter der GTVO 2023. S. 93


Wesentliche Neuerungen und Auswirkungen

Eine der wichtigsten Neuerungen betrifft das Risikomanagement. Die BaFin fordert nun eine detaillierte Dokumentation der Risikoanalyse, die regelmäßig überprüft und aktualisiert werden muss. Unternehmen, die Teil einer Gruppe sind, müssen außerdem eine gruppenweite Risikoanalyse durchführen. Dies bedeutet eine erhebliche Erhöhung des Dokumentationsaufwands und erfordert klare interne Strukturen zur Risikobewertung und -überwachung.

Eine weitere wesentliche Änderung betrifft die Kundensorgfaltspflichten. Diese werden nun explizit auf Hochrisikoländer, politisch exponierte Personen (PePs) und Kryptowertetransfers ausgeweitet. Unternehmen müssen ihre Kontrollmechanismen anpassen, um solche spezifischen Risiken zu erfassen und zu überwachen.

Die neuen Verdachtsmeldepflichten sind ebenfalls strenger. Bei grenzüberschreitenden Transaktionen und Bargeldtransfers über 10.000 Euro besteht nun eine erweiterte Meldepflicht. Dies betrifft besonders Unternehmen, die internationale Kunden oder umfangreiche Bargeldgeschäfte haben.

Besonders zu erwähnen ist die Einführung einer internen Meldestelle für Whistleblower, die anonyme und vertrauliche Meldungen ermöglicht. Dies ist Teil der verstärkten internen Kontroll- und Überwachungsmaßnahmen, die von der BaFin gefordert werden.


Action Plan für Geldwäschebeauftragte

Um die neuen Anforderungen der BaFin erfolgreich umzusetzen, ist ein strategischer und umfassender Handlungsplan erforderlich. Hier sind die wichtigsten Schritte für die Praxis:

1. Anpassung der Risikoanalyse

  • Ziel: Aktualisierung der Risikoanalyse, um potenzielle Risiken in Bezug auf Terrorismusfinanzierung, Kryptowertetransfers und Hochrisikoländer zu identifizieren.
  • Schritte:
    • Überprüfe und erweitere die bestehenden Risikomodelle.
    • Dokumentiere alle neuen Hochrisikofaktoren, insbesondere im Zusammenhang mit politisch exponierten Personen und Kryptowährungen.
    • Erstelle spezielle Risikoszenarien für grenzüberschreitende Transaktionen und Rückreisen aus Hochrisikoländern.

2. Erweiterung der Kundensorgfaltspflichten

  • Ziel: Stärkung der Kontrollmechanismen für spezifische Risikokunden.
  • Schritte:
    • Implementiere erweiterte Überwachungsprozesse für Kryptowertetransfers und Transaktionen mit Hochrisikoländern.
    • Führe erweiterte KYC-Verfahren (Know Your Customer) für politisch exponierte Personen ein.

3. Anpassung der Verdachtsmeldepflichten

  • Ziel: Optimierung der internen Prozesse für die Meldung verdächtiger Aktivitäten.
  • Schritte:
    • Überarbeite interne Meldeprozesse, um sicherzustellen, dass Verdachtsfälle schnell an die Financial Intelligence Unit (FIU) weitergeleitet werden.
    • Implementiere spezielle Überwachungsmechanismen für Bargeldtransfers über 10.000 Euro.

4. Verbesserung der Dokumentation

  • Ziel: Optimierung der internen Prozesse für die Meldung verdächtiger Aktivitäten.
  • Schritte:
    • Überarbeite interne Meldeprozesse, um sicherzustellen, dass Verdachtsfälle schnell an die Financial Intelligence Unit (FIU) weitergeleitet werden.
    • Implementiere spezielle Überwachungsmechanismen für Bargeldtransfers über 10.000 Euro.

Fazit

Die neuen Auslegungshinweise der BaFin zum GwG 2024 fordern Unternehmen heraus, ihre internen Prozesse zur Geldwäscheprävention deutlich zu verstärken. Geldwäschebeauftragte spielen eine zentrale Rolle dabei, diese Anforderungen in die Praxis umzusetzen. Der vorgestellte Action Plan bietet eine konkrete Hilfestellung, um die neuen Regelungen effizient zu implementieren und gleichzeitig die Compliance im Unternehmen zu gewährleisten. Eine proaktive Herangehensweise und regelmäßige Schulungen werden entscheidend sein, um den neuen Herausforderungen gerecht zu werden.



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