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15 Seminare, die speziell für Geldwäsche-Beauftragte, stellvertretende Geldwäsche-Beauftragte, Mitarbeiter der Zentrale Stelle sowie für Mitarbeiter, die neu als Geldwäsche-Beauftragter tätig sind, konzipiert wurden.
Die Eckpunkte des BMF sehen die folgenden drei Maßnahmen vor:
Für die wirksame Bekämpfung der Finanzkriminalität werden die wichtigsten Kompetenzen unter dem Dach einer neuen Behörde gebündelt: der „Bundesoberbehörde zur Bekämpfung der Finanzkriminalität“ (BBF). Alle relevanten Funktionen und Kompetenzen werden darunter zusammengezogen:
Neues Bundesfinanzkriminalamt:
Ein neu geschaffenes Bundesfinanzkriminalamt soll gezielt komplexe Fälle von Finanzkriminalität aufklären und bündelt hierfür die erforderliche Expertise. Es verfolgt den „follow-the-money“-Ansatz, fokussiert also auf illegale Finanzströme. Es bietet darüber hinaus die nötige klare Struktur für eine effektive Durchsetzung von Sanktionen.
Schaffen einer effektiveren FIU:
Anfangspunkt zahlreicher Ermittlungen sind Verdachtsmeldungen, die bei der Financial Intelligence Unit (FIU) eingehen. Sie wird als zweite Säule unter dem Dach der Bundesbehörde zur Bekämpfung von Finanzkriminalität (BBF) integriert und als unabhängige Analyseeinheit entsprechend den europäischen und internationalen Vorgaben fortgeführt. Durch gezieltere Steuerung und risikobasierte Ausrichtung soll die FIU zudem weiteres Effizienzpotential heben.
Neue Zentralstelle für Geldwäscheaufsicht
Neu geschaffen wird als dritte Säule eine Zentralstelle für Geldwäscheaufsicht. Sie koordiniert künftig die Aufsicht über den sehr breit aufgestellten Nichtfinanzsektor, der neben unterschiedlichsten Gewerbetreibenden zum Beispiel auch Veranstalter von Glücksspiel umfasst. Dabei ist das Ziel, die Zahl der Aufsichtsbehörden der Länder von derzeit über 300 zu reduzieren.
Darüber hinaus hat die Zentralstelle die Aufgabe, Leitlinien und Standards für eine risikobasierte Aufsicht aus einem Guss zu erarbeiten und soll der zukünftigen europäischen Geldwäscheaufsichtsbehörde AMLA als zentraler Ansprechpartner zu Fragen des Nichtfinanzsektors in Deutschland dienen.
Das Geldwäschegesetz selbst enthält keinen besonderen Hinweis zur Sachkunde des Geldwäsche-Beauftragten, wie dies etwa die MaComp für den Compliance-Beauftragten vorsehen. Das BaFin-Rundschreiben 1/2014 fordert aber die Sachkunde des Geldwäschebeauftragten und seines Stellvertreters.
In Übereinstimmung mit der Verwaltungspraxis der BaFin muss der Geldwäschebeauftragte die entsprechende Sachkunde im Hinblick auf die gesetzlichen Vorgaben zur Verhinderung der Geldwäsche und Finanzierung des Terrorismus besitzen.
Bei der Auswahl des passenden Seminar Geldwäsche Weiterbildung für Geldwäsche-Beauftragte und Compliance Officer empfehlen wir Ihnen unseren Aufgaben- und Pflichten-Check.
Verpflichtete haben zur Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung ein wirksames Risikomanagementsystem Geldwäsche einzurichten. Dieses Risikomanagement-System umfasst
Verantwortlich für das Risikomanagementsystem nach GwG sowie die Einhaltung der geldwäscherechtlichen Bestimmungen ist ein zu benennendes Mitglied der Leitungsebene. Die Risikoanalyse und internen Sicherungsmaßnahmen bedürfen der Genehmigung dieses Mitglieds.
Tools und Leitfäden zum Aufbau, Umsetzung und zur Dokumentation erhalten Sie mit den S+P Premium Seminaren zu Geldwäsche Weiterbildung.
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In diesem Informationsblog Datenschutz § 11a GwG erhalten Sie aktuelle Informationen zu folgenden Themen:
Sichere Umsetzung der Datenschutz-Pflichten § 11a GwG mit unserem Seminar Datenschutz.
In der Drucksache 19/2449 vom 04.06.2018 wurde im Deutschen Bundestag die Thematik Geldwäsche im Immobiliensektor näher diskutiert. Im S+P Informationsblog Geldwäsche im Immobiliensektor erhalten Sie folgende News für Ihre Geldwäsche Weiterbildung:
Drittländer mit hohem Risiko, die strategische Mängel aufweisen – Entwurf Delegierte Verordnung vom 13.2.2019 zur Ergänzung der Richtlinie (EU) 2015/849 des Europäischen Parlaments und des Rates.
Im folgenden S+P Informationsblog EU-Liste Drittländer mit hohem Risiko erhalten Sie aktuelle News für Ihre Geldwäsche Weiterbildung zu:
Missachtung der verstärkten Sorgfaltspflichten kann zu hohen Bußgeldern für Geldwäsche-Beauftragte führen. Besuchen Sie auch unseren S+P Informationsblog Bußgelder gegen Geldwäschebeauftragte.
Geldwäschegesetz 2017 – Das neue Geldwäschegesetz (GwG) wurde beschlossen. Der Deutsche Bundesrat stimmte am 02.06.2017 dem Gesetzesbeschluss der Bundesregierung vom 19. Mai 2017 mehrheitlich zu. Damit muss nun die Umsetzung der 4. EU-Geldwäscherichtlinie erfolgen.
Meldepflichten für das Transparenzregister sicher erfüllen. Mit unserem Informationsblog erhalten Sie die wichtigsten Informationen zum Meldeumfang.
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