Die Eckpunkte des BMF sehen die folgenden drei Maßnahmen vor:
- Kernkompetenzen unter einem Dach bündeln
- Hoch qualifizierte Finanzermittlerinnen und Finanzermittler ausbilden
- Digitalisierung und Vernetzung von Registern vorantreiben
Für die wirksame Bekämpfung der Finanzkriminalität werden die wichtigsten Kompetenzen unter dem Dach einer neuen Behörde gebündelt: der „Bundesoberbehörde zur Bekämpfung der Finanzkriminalität“ (BBF). Alle relevanten Funktionen und Kompetenzen werden darunter zusammengezogen:
- Ermittlungstätigkeit für große und komplexe Fälle von Finanzkriminalität (insbesondere auch internationale Geldwäsche)
- Operative Verantwortung für die Umsetzung von Sanktionen
- Analysetätigkeit für Verdachtsmeldungen
- Koordinierung der Aufsichtstätigkeit im Nichtfinanzsektor
Neues Bundesfinanzkriminalamt:
Ein neu geschaffenes Bundesfinanzkriminalamt soll gezielt komplexe Fälle von Finanzkriminalität aufklären und bündelt hierfür die erforderliche Expertise. Es verfolgt den „follow-the-money“-Ansatz, fokussiert also auf illegale Finanzströme. Es bietet darüber hinaus die nötige klare Struktur für eine effektive Durchsetzung von Sanktionen.
Schaffen einer effektiveren FIU:
Anfangspunkt zahlreicher Ermittlungen sind Verdachtsmeldungen, die bei der Financial Intelligence Unit (FIU) eingehen. Sie wird als zweite Säule unter dem Dach der Bundesbehörde zur Bekämpfung von Finanzkriminalität (BBF) integriert und als unabhängige Analyseeinheit entsprechend den europäischen und internationalen Vorgaben fortgeführt. Durch gezieltere Steuerung und risikobasierte Ausrichtung soll die FIU zudem weiteres Effizienzpotential heben.
Neue Zentralstelle für Geldwäscheaufsicht
Neu geschaffen wird als dritte Säule eine Zentralstelle für Geldwäscheaufsicht. Sie koordiniert künftig die Aufsicht über den sehr breit aufgestellten Nichtfinanzsektor, der neben unterschiedlichsten Gewerbetreibenden zum Beispiel auch Veranstalter von Glücksspiel umfasst. Dabei ist das Ziel, die Zahl der Aufsichtsbehörden der Länder von derzeit über 300 zu reduzieren.
Darüber hinaus hat die Zentralstelle die Aufgabe, Leitlinien und Standards für eine risikobasierte Aufsicht aus einem Guss zu erarbeiten und soll der zukünftigen europäischen Geldwäscheaufsichtsbehörde AMLA als zentraler Ansprechpartner zu Fragen des Nichtfinanzsektors in Deutschland dienen.
Das Geldwäschegesetz selbst enthält keinen besonderen Hinweis zur Sachkunde des Geldwäsche-Beauftragten, wie dies etwa die MaComp für den Compliance-Beauftragten vorsehen. Das BaFin-Rundschreiben 1/2014 fordert aber die Sachkunde des Geldwäschebeauftragten und seines Stellvertreters.
In Übereinstimmung mit der Verwaltungspraxis der BaFin muss der Geldwäschebeauftragte die entsprechende Sachkunde im Hinblick auf die gesetzlichen Vorgaben zur Verhinderung der Geldwäsche und Finanzierung des Terrorismus besitzen.
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