Was muss ich beim Datenschutz beachten? Seminare Datenschutz – S+P Premium Seminare
Wesentliche Neuerungen der Europäischen Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO) sind folgende 10 Punkte:
- Marktortprinzip – Räumlicher Anwendungsbereich –
- Grundsätze der Datenverarbeitung
- Verzeichnis aller Datenverarbeitungstätigkeiten
- Erweiterung der Informationspflichten
- „Recht auf Vergessenwerden“
- Personenbezogene Daten von Kindern
- Datenschutzfolgenabschätzung
- Prinzip des „One-Stop-Shop“
- Meldepflicht von „Datenpannen“
- Sanktionen und Bußgelder
Seminare Datenschutz in der Praxis – Top informiert zu allen Compliance-Pflichten im Datenschutz
In welchem Ausmaß sind deutsche Unternehmen von den Neuerungen des DSGVO betroffen?
Die europaverbindliche Regelung setzt die folgenden sieben Grundsteine um:
- Einheitliche Rechtsgrundlage einer Verordnung (Rechtssicherheit, Wettbewerbsgleicheit, kein forum Shopping möglich)
- Eindeutige Zuständigkeit einer einzelnen Datenschutzbehörde (One-Stop-Shop)
- Einheitlich hohes Datenschutzniveau
- Berücksichtigung der Besonderheiten in der europäischen Rechtsarchitektur
- Besondere Aufmerksamkeit für kleinere und mittlere Unternehmen
- Ausgewogene Berücksichtigung aller Grundrechte
- Offenheit des neuen Rechtsrahmens für zukünftige technologische und wirtschaftliche Entwicklungen
Hier kommen Sie direkt zu unserem Informationsblog EU-Datenschutzvordnung – Die wichtigsten Umsetzungsschritte für Ihr Unternehmen erhalten Sie mit Seminare Datenschutz
Was sind personenbezogene Daten ?
Personenbezogene Daten – Klassifizierung personenbezogener Daten – Anforderungen der EU-DSGVO. Im folgenden Informationsblog haben wir die wichtigsten Anforderungen der EU-DSGVO an den Umgang mit personenbezogenen Daten im Vertrieb zusammengefasst:
- Kundendaten
- Allgemeine Kategorie personenbezogener Daten
- Besondere Kategorie personenbezogener Daten
Neue Sanktionen des DS-GVO – Seminare Datenschutz
Der für die Verarbeitung Verantwortliche haftet auch für eingetretene Schäden gemäß Art. 77 DSGVO. Vorgesehen ist eine Beweislastumkehr für die Verschuldenshaftung sowie die Verpflichtung zum Ersatz immaterieller Schäden. Auch wurden die Sanktionen drastisch verschärft. Die Bußgelder und die Zahl der Bußgeldtatbestände wurden bemerkenswert erhöht. Bisher betrug das maximale Bußgeld 300 T€. Nunmehr können gegenüber Unternehmen Bußgelder bis zu 20 Mio. € verhängt werden.
Marktortprinzip – Datenschutz – Änderungen DSGVO auf einen Blick
Die DSGVO stellt für ihre räumliche Geltung nicht mehr auf den Sitz eines Unternehmens ab. Es geht nun um die Frage, ob ein Anbieter von entgeltlichen oder unentgeltlichen Waren oder Dienstleistungen personenbezogene Daten von in der EU befindlichen Personen verarbeitet.
Diese Erweiterung dient dem Verbraucherschutz. Es werden gleiche Anforderungen für alle Marktteilnehmer aufgestellt. Die DS-GVO ist auch dann anzuwenden, wenn die Datenverarbeitung der Beobachtung des Verhaltens von Personen EU dient. Hierzu zählt die Analyse des Surfverhaltens im Internet und auch die Speicherung von Cookies, egal zu welchem Zweck (Art. 3 Abs. 2 DS-GVO).
Grundsätze der Datenverarbeitung – Datenschutz – Änderungen DSGVO auf einen Blick
Die Grundsätze der Datenverarbeitung sind im Kern unverändert geblieben. In Art. 5 DS-GVO werden die Grundsätze der Rechtmäßigkeit, der Verarbeitung nach Treu und Glauben, der Zweckbindung, der Datensparsamkeit, der Richtigkeit, der Begrenzung der Speicherdauer genannt und durch die „Integrität und Vertraulichkeit” der Datenverarbeitung ergänzt.
Die Nutzung von zweckgebunden erhobenen Daten zu einem mit dem ursprünglichen Erhebungszweck unvereinbaren Zweck ist nicht zulässig. Für eine solche Zweckänderung müssen die Daten also auf rechtmäßigem Weg erneut erhoben werden.
Verzeichnis aller Datenverarbeitungstätigkeiten – Datenschutz – Änderungen DSGVO auf einen Blick
Art. 30 DS-GVO regelt, dass Verantwortliche und Auftragsdatenverarbeiter ein Verzeichnis über alle Verarbeitungstätigkeiten unter der Angabe der im Artikel genannten Punkte führen müssen. Dieses Verzeichnis ist auf Anfrage der Aufsichtsbehörde zur Verfügung zu stellen. Eine prüfungssichere Vorlage erhalten Sei mit dem Seminar Datenschutz.
Erweiterung der Informationspflichten – Seminare Datenschutz
Die Informationspflichten der Datenverarbeiter gegenüber den Betroffenen in Art. 14 und 15 DS-GVO wurden erheblich erweitert. Der Betroffene ist vor Erhebung von personenbezogenen Daten in präziser, transparenter, verständlicher und leicht zugänglicher Form in einer klaren und einfachen Sprache über die in den Artikeln genannten Verwendungsgesichtspunkte zu informieren. Entsprechende Vorlagen erhalten Sie mit dem Seminar Datenschutz.
Im Einzelnen sind dies:
- Name und Kontaktdaten des für die Datenerhebung Verantwortlichen
- die Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten
- die Zwecke und die Rechtsgrundlage der Verarbeitung
- das berechtigte Interesse des Verantwortlichen oder eines Dritten
- Empfänger der personenbezogenen Daten
- die Absicht der Übermittlung an ein Drittland oder eine internationale Organisation
Daneben ist der Betroffene auch über
- die voraussichtliche Dauer der Datennutzung
- die betroffenen Rechte auf Auskunft, Berichtigung, Löschung und eventuelle Einschränkungen dieser Rechte
- das Recht auf jederzeitigen Widerruf der Einwilligung
- das Beschwerderecht bei einer Aufsichtsbehörde
- die Bereitstellung der personenbezogenen Daten
- eine automatische Entscheidungsfindung
zu informieren.
„Recht auf Vergessenwerden“ – Seminare Datenschutz – Änderungen DSGVO auf einen Blick
In Art. 17 DS-GVO wird das Recht auf Löschung geregelt. Es handelt sich insofern nicht um ein Recht auf Vergessen. Der Betroffene muss die Löschung selbst verlangen. Nun ist der Verantwortliche verpflichtet die Löschung unverzüglich vorzunehmen. Wurden die personenbezogenen Daten über einen Betroffenen öffentlich (gerade bei Internetveröffentlichungen) gemacht, ist der Verantwortliche künftig zusätzlich dazu verpflichtet, angemessene Maßnahmen zu treffen und andere verantwortliche Stellen darüber zu informieren, dass der Betroffene die Löschung aller Links zu diesen Daten sowie von Kopien verlangt.
Personenbezogene Daten von Kindern – Seminare Datenschutz – Änderungen DSGVO auf einen Blick
Eine Einwilligung in die Datenverarbeitung personenbezogener Daten ist erst mit 16 Jahren möglich. Zuvor bedarf es der elterlichen Einwilligung. Dabei ist wichtig, dass eine nachträgliche Genehmigung ausdrücklich ausgeschlossen ist.
Datenschutzfolgenabschätzung – Seminare Datenschutz – Änderungen DSGVO auf einen Blick
Die DS-GVO verlangt nicht bei jeder Datenverarbeitung eine Meldung an die Aufsichtsbehörde, sondern fordert von den Verpflichteten eine sog. Datenschutzfolgenabschätzung. Diese muss durchgeführt werden, wenn durch die Datenverarbeitung voraussichtlich ein hohes Risiko für Rechte und Freiheiten natürlicher Personen besteht.
Unabhängig vom Risiko ordnet die DS-GVO in Art. 35 für besonders sensible Fälle die zwingende Durchführung der Folgenabschätzung an. Dies sind die automatische Verarbeitung von Daten, Profilbildungsmaßnahmen und die systematische Überwachung öffentlich zugänglicher Bereiche.
Weitere Fälle werden durch die Aufsichtsbehörden in Form einer Blacklist und Whitelist festgelegt. Ein anerkanntes DV-Tool zur Datenschutzfolgenabschätzung erhalten Sie kostenfrei mit dem Seminar Datenschutz. Damit können Sie Risiken prüfungssicher und mit wenig Aufwand in einer Datenschutzfolgenabschätzung abbilden.
Prinzip des „One-Stop-Shop“ – Seminare Datenschutz – Änderungen DSGVO auf einen Blick
Das Prinzip des „One-Stop-Shop“ (Prinzip der einheitlichen Anlaufstelle) besagt, dass künftig für grenzüberschreitende Datenvereinbarungen innerhalb der EU die Aufsichtsbehörde am Sitz der Hauptniederlassung federführend zuständig sein wird. Diese ist dann auch alleiniger Ansprechpartner für die Verpflichteten.
Meldepflicht von „Datenpannen“ – Seminare Datenschutz – Änderungen DSGVO auf einen Blick
Die Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten muss der Verantwortliche, bspw. das Unternehmen, ohne schuldhaftes Zögern und möglichst binnen 72 Stunden nachdem die Verletzung bekannt wurde, der zuständigen Aufsichtsbehörde melden, sofern nicht ein Risiko für die Rechte und Freiheiten natürlicher Personen ausgeschlossen ist (Art. 33 DS-GVO).
Haftung mit erheblicher Verschärfung – Seminare Datenschutz – Änderungen DSGVO auf einen Blick
Bei Verstößen gegen die Grundprinzipien der DS-GVO ein Bußgeld von bis zu 20 Mio. EUR oder bis zu vier Prozent des weltweiten letztjährigen Jahresumsatzes angedroht.
Für leichtere Verstöße gegen Pflichten aus der DS-GVO ist ein Bußgeld von maximal zehn Mio. EUR oder von zwei Prozent des weltweiten letztjährigen Jahresumsatzes vorgesehen.
Mit dem Seminar Datenschutz erhalten Sie ein Organisations-Handbuch sowie die wichtigsten Vereinbarungen zum Datenschutz im Vertrieb und im HR-Management. Damit sind top vorbereitet für externe Datenschutzprüfungen durch die Landesdatenschutzbeauftragten.
Neues Datenschutzgesetz DS-GVO – Seminare Datenschutz
Wesentliche Neuerungen der Europäischen Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO) erhalten Sie mit dem Seminar Datenschutz – Pflichten für das Management. Alle Pflichten und Aufgaben sind in dem Seminar Datenschutz im Unternehmen kompakt aufbereitet. Sie suchen Unterstützung für die Umsetzung. Besuchen Sie unser Informationsangebot S+P Business Coaching.
Compliance & Geldwäschebeauftragter – Seminare Datenschutz
Unsere Praxisseminare Geldwäsche und Fraud – Basisseminar, Geldwäsche und Fraud – Aufbauseminar, Geldwäsche & Fraud – Update und Geldwäsche & Fraud – Forum verschaffen Ihnen einen umfassenden Überblick zu den aktuellen gesetzlichen Neuerungen und unterstützen Sie dabei, Geldwäsche- und Betrugsstrukturen zu erkennen, zu bewerten und rechtzeitig zu verhindern. In den Compliance-Seminaren wie Compliance, Compliance für Vertriebsbeauftragte, Neue Compliance-Funktion gemäß MaRisk oder auch Compliance im Fokus der Bankenaufsicht werden Ihnen die Ausgestaltung der Schnittstellen zwischen Compliance, Datenschutz, IT, Zentrale Stelle und Interner Revision näher gebracht. Auch die Mindestanforderungen zum Aufbau eines Gesamt-IKS werden hier beispielsweise näher erläutert.
Zudem haben Sie die Chance, nach Teilnahme der Seminare die Zertifizierungslehrgänge zum Compliance Officer, zum AML & Fraud Officer oder zum Geldwäsche-Beauftragter zu absolvieren.